Ihr kompetenter Kfz-Sachverständiger in Pasewalk
Herzlich willkommen beim Maik Krämer Kfz-Sachverständigenbüro. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Webpräsenz und an unserem reichen Leistungsportfolio als unabhängiger Kfz-Sachverständiger. Wir sind Ihr Ansprechpartner für die Bewertung von Kfz-Schadengutachten und für die Ermittlung der Schadenhöhe im Falle eines Verkehrsunfalles.
Das Maik Krämer Kfz-Sachverständigenbüro ist ein Familienbetrieb und ist seit 1992 in Pasewalk tätig. Wir bieten umfassende Dienstleistungen für Kfz, Lkw und Motorräder und sind jederzeit erreichbar. Unser gut eingespieltes Team führt Gutachten und Bewertungen zügig aus. Falls Sie nicht zu uns ins Büro kommen können, dann kommen wir zu Ihnen. Wir bieten unseren Service in einem Umkreis von 150 km von Pasewalk an.
Falls Sie Fragen zu unserem Service haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!
Kfz-Sachverständiger – Leistungen
Als unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro sind wir Ihr kompetenter Partner für Kfz-Gutachten. Wir erstellen Kfz-Gutachten und Schätzungen sowie zügige Begutachtung und Bewertung im Falle eines Unfallschadens.
Zu den angebotenen Leistungen zählen:
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Erstellung von Unfall- und Schadengutachten (Haftpflicht/Kasko)
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Beweissicherungsgutachten
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Fahrzeugbewertungen/Schätzungen
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Unfallrekonstruktion
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Kompatibilitäts-/Plausibilitätsanalyse
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Reparaturbestätigung
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Brauche ich einen Rechtsanwalt
Meine Antwort ist eindeutig ja, außer, es ist ihnen egal, wie hoch ihr Schadenersatz ausfällt.
Die Versicherungen beschäftigen Rechtsanwälte eigens zu dem Zweck, durch entsprechende Auslegung von Gesetz und Rechtsprechung, die Schadenersatzforderungen der Geschädigten so gering wie möglich zu halten.
Ohne eigenen Anwalt sind sie eindeutig im Nachteil. Deshalb hat der Gesetzgeber entschieden, dass es ihr gutes Recht ist, außergerichtlich, sich auf Kosten der gegnerischen Versicherung ebenfalls einen Anwalt zu nehmen, um ihre Forderung durchzusetzen. Der Gesetzgeber spricht hier von Waffengleichheit herstellen.
Viele meiner Kunden sagen mir: "Der Unfallverursacher hat doch seine Schuld zugegeben, da wird es doch keine Probleme geben. Wir probieren, dass mal erst ohne Anwalt."
Bitte bedenken sie, hier geht es lediglich um die Haftungsfrage. Wenn diese unklar wäre, bräuchten sie in jedem Fall einen Anwalt. Aber es geht hier vorwiegend nicht um die Haftungsfrage. Diese ist in den meisten Fällen klar. Es geht um die Schadensregulierung und den Ersatz für ihren Schaden.
Wenn ihnen die Versicherung ein Drittel weniger ausbezahlt, als im Gutachten steht, was nicht unüblich ist, was machen sie dann? Das Übliche ist, man ruft seinen Sachverständigen an und fragt, warum man denn jetzt so viel weniger bekommt, als im Gutachten steht. Die Frage ist leicht zu beantworten: Weil Sie keinen Rechtsanwalt haben, der sich damit auskennt und ihre Forderung durchsetzt.
Ihr Sachverständiger kann ihnen nicht dabei helfen, ihr Recht und ihren Schadenersatz durchzusetzen. Auf Grund des Rechtsdienstleistungsgesetzes darf er dies noch nicht ein mal.
Sich einen Anwalt zu nehmen, ist also keine Frage von Moral, Anstand oder sonst was. Es dient lediglich dem Umstand "Waffengleichheit herzustellen".
Nehmen sie sich einen Anwalt. Es ist ihr gutes Recht. Nur mit einem Anwalt, können sie sicher sein, dass ihre Schadenersatzforderung der Rechtsprechung gemäß erstattet wird.
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Erstellung von Wertgutachten
Bei der Erstellung eines Wertgutachtens wird der aktuelle Marktwert des zu begutachtenden Fahrzeuges ermittelt.
Der Wert richtet sich insbesondere nach der Erscheinung, dass Sonder- und Standardzubehör, die Laufleistung sowie auf etwaige Vorschäden oder Gebrauchsspuren und wird am örtlichen und überregionalen Markt ermittelt. Ein Wertgutachten wird z.B. zur Einstufung von Old- bzw. Youngtimern oder „getunten“ Fahrzeugen in der Versicherung benötigt.
Bei einem Old- bzw. Youngtimer sollte der Wert des Kfz alle 2 – 3 Jahre überprüft werden. In der Regel steigt der Wert dieser Fahrzeuge, deshalb sollte die Versicherung kontaktiert werden um den Fahrzeugwert anzupassen.
Wir begleiten Sie auch gerne bei der Restauration Ihres Old- bzw. Youngtimer mit Fotodokumentation als Nachweis für die fachgerechte Raustaurierung Ihres Fahrzeugs. Dieses wird gerne von der Versicherung als Nachweis für den Wert Ihres Kfz erbeten.
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Kaskoschäden
Von einem Kaskoschaden spricht man, wenn ein Unfall oder Beschädigung am eigenen Fahrzeug selbst schuldhaft verursacht wird. Sofern eine Kaskoversicherung vorhanden ist, kann diese in Anspruch genommen werden. Die Erstellung des Gutachtens erfolgt dann im Auftrag Ihrer Versicherung auf Basis der Bedingungen des Versicherungsvertrags und unter Berücksichtigung der allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung (AKB).
Es wird zwischen Voll- und Teilkaskoschäden unterschieden. Eine Teilkaskoversicherung deckt i.d.R. Schäden durch Wild (Tierschäden), Unwetter, Diebstahl oder Brandschäden ab. Eine Vollkaskoversicherung kann für alle anderen Schadensgründe hinzugezogen werden.
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Haftpflichtschäden
Wer unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, hat nach §249 Anspruch auf Schadensersatz. Zur Durchsetzung dieser Ansprüche müssen die Schäden dem Grunde und der Höhe nach eindeutig belegt werden.
Dazu sollten Sie sich in jedem Fall einen unabhängigen Sachverständigen wählen. Unsere Sachverständigen erstellen im Auftrag des Geschädigten ein Gutachten nach aktuellen Richtlinien. Weiterhin sind wir gern für Fragen rund um die Schadensabwicklung für Sie da.
Ein rechtssicheres KFZ-Gutachten bewahrt Sie vor wirtschaftlichen und rechtlichen Nachteilen. Deshalb sollten Sie immer, wenn ein Unfallschaden dokumentiert oder der Wert eines Fahrzeugs zweifelsfrei festgestellt werden soll, den KFZ-Sachverständigen in Pasewalk kontaktieren.
Für den Unfallgeschädigten am Wichtigsten:
Die Kosten für das Gutachten gehören zum fälligen Schadenersatz nach einem Unfall und sind in voller Höhe von der Versicherung des Gegners zu übernehmen. Die Gebühren für das Kfz-Gutachten werden auf Grundlage der kalkulierten Schadenhöhe ermittelt. Kleinere Schäden führen somit auch nur zu geringen Sachverständigenkosten, umfangreiche Kalkulationen werden entsprechend höher vergütet.
Im Haftpflichtschadenfall kostet Sie unsere Tätigkeit also keinen Cent. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.
Viele Versicherungen bemühen sich, dem Geschädigten einen eigenen Gutachter zu schicken oder bieten scheinbar großzügig an, den Schaden schnell und ganz ohne Gutachten abzuwickeln. Der Sinn dahinter ist ganz klar: Natürlich wird deren Sachverständiger den Schaden im Sinne seines Auftraggebers und somit entgegen Ihrem Interesse kalkulieren – und wenn es gar kein Gutachten gibt, braucht die Versicherung hierfür auch kein Geld zu bezahlen. Ihr Anspruch auf Wertminderung und Nutzungsausfall fällt dann still und heimlich unter den Tisch.
Unabhängige Kfz-Gutachten
Familienbetrieb seit 1992
Kfz-Gutachten sind bei uns Familiensache! Unsere Firma ist seit 1992 in diesem Bereich tätig und wird von Vater und Sohn geführt.
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Brauche ich einen Rechtsanwalt?
Wenn Ihnen nicht egal ist, wie hoch der Schadenersatz ausfällt, sollten Sie in jedem Fall einen Anwalt hinzuziehen. Versicherungen beschäftigen ebenfalls Rechtsanwälte, um durch entsprechende Auslegung von Gesetz und Rechtsprechung, die Schadenersatzforderungen der Betroffenen so gering wie möglich zu halten. Deshalb sollten Sie dasselbe tun und sich einen Anwalt nehmen, um Ihr Recht sowie einen angemessenen Schadenersatz durchzusetzen. Viele Kunden vergessen, dass es hierbei nicht um die Haftungsfrage geht, denn diese ist in den meisten Fällen klar. Es geht um die Schadensregulierung und den Ersatz für Ihren Schaden. Sollte Ihnen die Versicherung weniger ausbezahlen, als im Gutachten steht, kann Ihnen nur ein Rechtsanwalt weiterhelfen.
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Erstellung von Wertgutachten
Die Erstellung eines Wertgutachtens funktioniert wie folgt: Der aktuelle Wert des zu begutachtenden Fahrzeuges wird am örtlichen und überregionalen Markt ermittelt. Dabei werden insbesondere die Erscheinung, das Sonder- und Standardzubehör, die Laufleistung sowie etwaige Vorschäden oder Gebrauchsspuren berücksichtigt.
Sie benötigen ein Wertgutachten unter anderem für Versicherungen zur Einstufung von Old- bzw. Youngtimern oder bei „getunten“ Fahrzeugen. Bei einem Old- bzw. Youngtimer sollte der Wert des Autos alle zwei bis drei Jahre überprüft werden, da dieser in der Regel mit der Zeit steigt. Wir begleiten Sie auch gerne bei der Restauration Ihres Old- bzw. Youngtimers mit einer Fotodokumentation als Nachweis für die fachgerechte Restaurierung, welcher von Versicherungen oftmals verlangt wird.
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Kaskoschäden
Wenn Sie einen Unfall oder eine Beschädigung am eigenen Fahrzeug selbst schuldhaft verursachen, spricht man von einem Kaskoschaden. Dabei wird zwischen Voll- und Teilkaskoschäden unterschieden. Eine Teilkaskoversicherung deckt normalerweise Schäden durch Wild (Tierschäden), Unwetter, Diebstahl oder Brandschäden ab. Eine Vollkaskoversicherung kann für alle anderen Schadensgründe in Anspruch genommen werden. Die Erstellung des Gutachtens erfolgt dann im Auftrag Ihrer Versicherung auf Basis der Bedingungen des Versicherungsvertrags und unter Berücksichtigung der allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung (AKB).
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Haftpflichtschäden
Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und keine Schuld tragen, haben Sie nach §249 Anspruch auf Schadensersatz. Um dies durchzusetzen, müssen die Schäden dem Grund und der Höhe nach eindeutig belegt werden. Wir erstellen Ihnen ein Gutachten nach aktuellen Richtlinien und beantworten Ihnen gerne alle Fragen rund um die Schadensabwicklung. Die Kosten für das Gutachten sind in voller Höhe von der Versicherung des Gegners zu übernehmen, sodass wir direkt mit der Versicherung abrechnen können. Sie sollten in jedem Fall einen eigenen Sachverständiger kontaktieren und nicht auf einen Gutachter der Versicherung warten oder den Schaden ohne Gutachten abwickeln lassen – das wird Sie nur unnötig Geld kosten.
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